Gewässer

Vereinseigene Gewässer:
1. Ems: alte Gemiendegrenze Biene bis Kl. Hesepe
1.1 Ems Sonderregel mit FV Meppen von kl. Hesepe bis Einmündung Hase in Meppen (km 123,25), beidseitig gelten die Regeln wie bei vereinseigenen Gewässer.
2. DEK: Brücke Osterbrock km 104,95- km 111,7 Varloh

Zugelassene Fanggeräte:
3 Handangeln
1 Köderfischsenke bis 1m²

1 Aalkorb mit max. 6cm Eingang

Zugelassene Wasserfahrzeuge:
Boot ohne Motor erlaubt (kein Schleppfischen)

Mindestmaße: 

Hecht 50cm

Zander 45cm

Karpfen 40cm

Rapfen 40cm

Aal 45cm 

Lachs 50cm

Meerforelle 40cm 

alle weiteren Fischarten ab 18cm 

Wels und Schwarzmeergrundel ohne Mindestmaß und müssen entnommen werden

Schonzeiten: 

Hecht u. Zander 01.02-31.05
Lachs, Meerforelle und Forelle 15.10-30.04
Es ist verboten , während der Hecht- und Zanderschonzeit Köderfische und Kunstköder zu verwenden

Befischungsgemeinschaft:

1. Ems : Die fließende Ems von Rheine NRW Grenze (NSE -km
51,88) bis Einmündung Hase in Meppen (km 123,25),
beidseitig.
Für diese Strecke zugelassene Fanggeräte:
zwei Handangeln Köder beliebig oder eine Spinnrute.

Wasserfahrzeuge zum Angeln und private Angelveranstaltungen jeglicher Art sind in den jeweiligen Befischungsgemeinschaften nicht erlaubt.

Wels und Schwarzmundgrundeln sind ohne Mindestmaß und sind dem Gewässer zu entnehmen. Mindestmaß Weißfische 18 cm
Auf Beschilderung ist zu achten. Ansonsten gelten die Vereinsbestimmungen.

2. DEK: km 148,5 (Altenlingener Brücke – Dorfkrug Thien) bis km 158 (Schleuse Varloh )

3. Rull-See: 

Erlaubte Fanggeräte: 

drei Handangeln oder eine Spinnrute
Schonzeiten: 

Hecht- und Zanderschonzeit vom 01. 02 bis 31.05 jedes Jahres
Forellen vom 15. Oktober bis 30 April jeden Jahres
Fliegenfischen: 

Eine Fliegenrute mit Fliegenschnur darf mit Ausnahme der Forellenschonzeit (15.10.-30.4.) ganzjährig mit einer max. 2 cm Fliege am Rullsee gefischt werden

Zugelassene Wasserfahrzeuge:

Das Angeln vom Ruderboot ist gestattet. Die Boote und Trailer müssen nach dem Angeln sofort wieder entfernt werden und dürfen über den Angeltag hinaus nicht am Ufer liegen bleiben oder abgestellt werden.